Heute hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
verabschiedet. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
„Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des
Rechtsextremismus wird die Rechtsgrundlage für die Errichtung einer
gemeinsamen Datei von Polizei und Nachrichtendiensten des Bundes und
der Länder geschaffen.
Diese orientiert sich an der bereits bestehenden Antiterrordatei
aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus. Sie ist daher als
Fundstellennachweis ausgestaltet.
Neu ist allerdings die Regelung zur erweiterten Nutzung der Daten.
Dies ermöglicht den Behörden unter engen Voraussetzungen eine
Recherche zur Aufdeckung von Tatzusammenhängen. Der Gesetzgeber ist
gut beraten, die Übernahme einer solchen Befugnis auch für die
bereits bestehende Datei aus dem Bereich des islamistischen
Terrorismus zu prüfen. Es ist inkonsequent, unsere Behörden mit
übermäßigen Löschungsfristen und dem steten Beharren auf ein
vermeintliches Trennungsgebot Ermittlungen zu erschweren, sich dann
aber über die fehlende Aufklärung von Tatzusammenhängen zu
beschweren.
Der Gesetzentwurf ist neben der bereits vollzogenen Errichtung des
Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums Rechts der zweite wesentliche
Baustein im Kampf gegen den Rechtsextremismus.“
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