Uhl: Visafreiheit für Serbien und Mazedonien aussetzen

Die Zahl der Asylbewerber aus Serbien und
Mazedonien ist in diesem Jahr stark gestiegen. Der Rat der
EU-Justiz- und Innenminister beschäftigt sich damit auf seiner Tagung
am 25. Oktober. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU
Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

„Seit Januar dieses Jahres haben mehr als 7.000 Menschen aus
Serbien und Mazedonien in Deutschland Asyl beantragt. Die
Anerkennungsquote liegt bei null Prozent. Das heißt, dass das
Grundrecht auf Asyl massiv missbraucht wird. Nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts im Juli sind die Sozialleistungen in
Deutschland nochmals attraktiver geworden. Wichtig ist es deshalb,
durch einen Beschluss auf EU-Ebene zügig die Visafreiheit für diese
Staaten auszusetzen. Dies wird derzeit in Brüssel verhandelt. In die
Diskussion über Visumfreiheit für andere Staaten müssen diese
negativen Erfahrungen mit Serbien und Mazedonien einfließen.

Derzeit erhält ein alleinstehender erwachsener Asylbewerber bei
einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von zwei Monaten ohne
Rechtsbehelfsverfahren rund 700 Euro plus Heimfahrtkosten, ohne dass
ein berechtigtes Asylbegehren besteht. Zusätzliche Anreize wie etwa
eine lange Verfahrensdauer oder die frühzeitige Möglichkeit der
Arbeitsaufnahme sind dringend zu vermeiden. Denn eine Mischung aus
attraktiven Sozialleistungen und Visafreiheit führt zwangsläufig zum
Missbrauch des Rechts auf Asyl. Die Abschaffung früherer Anreize wie
Reisebeihilfe und Starthilfe war richtig und konsequent. Durch sehr
schnelle Verfahrensbearbeitung und zügige Ausreise muss nun der Trend
zum Missbrauch gestoppt werden, bis es zu einer Aussetzung der
Visafreiheit kommt.“

Hintergrund:

Über die Wiedereinführung der Visumpflicht kann nur auf
europäischer Ebene entschieden werden, da Kurzzeitvisa in der EU
vergemeinschaftet sind. Für die Rücknahme oder Suspendierung wäre
eine Änderung der Visum-Verordnung der EU notwendig (539/2001). Die
Anerkennungsquoten für Antragsteller aus Serbien und Mazedonien
liegen im Jahr 2011 und von August bis September 2012 bei jeweils 0,0
Prozent. Auch die Quoten beim sogenannten „subsidiären Schutz“
(Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 des
Aufenthaltsgesetzes) waren im Jahr 2011 (Serbien: 0,4 Prozent,
Mazedonien: 0,3 Prozent) und von Januar bis August 2012 (Serbien: 0,3
Prozent, Mazedonien: 0,1 Prozent) jeweils sehr gering.

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