Zu der konkreten Ausgestaltung der Einsparungen im Bereich der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik erklaert die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Kein Wunder, dass Ursula von der Leyen gerne ins Bundespraesidialamt gewechselt waere: Hier haette sie ihrem Faible fuer wolkige Absichtserklaerungen nachgehen koennen, ohne sich um konkrete Politik kuemmern zu muessen – genau dies gehoert aber zu der Arbeitsplatzbeschreibung einer Bundesministerin, insbesondere, wenn sie mit dem Bereich der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik den Politikbereich zu verantworten hat, der fuer den gesellschaftlichen Zusammenhalt von zentraler Bedeutung ist.
So bleibt die im Sparpaket vorgesehene Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen in der Arbeitsmarktpolitik voellig
abstrakt: Welche konkreten Leistungen hier vorgesehen ist, konnte der Vertreter des Bundesministeriums fuer Arbeit und Soziales in der heutigen Sitzung des zustaendigen Bundestags-Ausschusses auch auf wiederholte Nachfrage nicht benennen. Stattdessen erfolgte der gebetsmuehlenartig vorgetragene Hinweis auf die im Herbst vorliegende Ergebnisse der Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Wenn aber erst dann nach Ansicht der Bundesregierung klar ist, welche Instrumente sich bewaehrt haben und welche nicht, wie kann sie dann bereits jetzt sagen, dass sie beispielsweise im Jahr 2011 2,0 Milliarden Euro in diesem Bereich einsparen kann? Vor dem Hintergrund der klar definierten Einsparziele ist klar, was die tatsaechliche Folge der „Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen“ sein wird: Die Pflicht der Arbeitsvermittler zur Ablehnung entsprechender Antraege.
Dabei werden Lasten nur in die Zukunft verschoben: Wer heute die Teilnahme an berufsvorbereitenden Massnahmen und die Moeglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, als Ermessensleistung deklariert, und damit dem Rotstift anheim stellt, sorgt dafuer, dass die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen schlecht bleiben, und das Risiko besteht, dass auch in Zukunft Transferleistungen gezahlt werden muessen.
Schwarz-Gelb liefert sich selber den Grund, um spaeter die vermeintlich “ueberbordenden“ Ausgaben fuer das Arbeitslosengeld II noch einmal kuerzen zu muessen.
Aehnlich kurzsichtig ist auch die Abschaffung der Rentenversicherungsbeitraege fuer Arbeitslosengeld
II-EmpaengerInnen: Weiss die zustaendige Ministerin zum Beispiel, dass hierdurch nach geltendem Recht auch die Anspruchsberechtigung fuer die Foerderung der „Riester-Rente“
entfaellt? Hier muss das Einkommensteuerrecht angepasst werden, damit auch weiterhin eine Foerderung moeglich ist. Spar-Ursula wird diesbezueglich sicherlich Herrn Dr. Schaeuble konsultieren.
Kurzum: Die Bundesregierung will mit dem Sparpaket dazu beitragen, dass die „Grundpfeiler der Zukunft gestaerkt werden“.
Ein Unternehmen, dass mit einem derartig vagen Geschaeftsplan fuer eine Umstrukturierung um einen Kredit bei einer Bank anstellig wuerde, erhielte keinen Cent – und genau so viel politischen Kredit werden die Waehlerinnen und Waehler hierfuer Schwarz-Gelb geben.
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