„Diese richtige Entscheidung bestätigt eine vernünftige Relation von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen. Sie bedeutet im Ergebnis, dass die deutsche Pflegeversicherung wie bisher bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland die je nach Pflegstufe geltenden Pflegegeldsätze bezahlt. Vermieden wird damit, dass die deutsche Pflegeversicherung die für Sachleistungen in Deutschland geltenden Beträge exportieren muss. Dies hatte die EU-Kommission in ihrer Klage gegen Deutschland gefordert. Nach Schätzungen der Bundesregierung hätte das Mehrkosten von rund 100 Mio. Euro pro Jahr verursacht.
Wer in Deutschland Pflegedienste in Anspruch nimmt, bekommt hochwertige, geprüfte Pflegequalität. Deshalb stellt die Pflegeversicherung für solche, als sogenannte Sachleistung in Anspruch genommene professionelle Hilfen, mehr Geld zur Verfügung, als wenn jemand sich Pflegegeld ausbezahlen lässt. Es wäre falsch gewesen, ins EU-Ausland entsprechende Geldbeträge zu zahlen, ohne dafür die gleiche hohe Qualität für die Pflegebedürftigen zu bekommen“, sagt Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes.
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