Heute berät der Deutsche Bundestag über den Antrag
der Koalitionsfraktionen „Die Elbregion mit einem zukunftsweisenden
Gesamtkonzept ökologisch und ökonomisch weiterentwickeln“. Dazu
erklären Dirk Fischer, verkehrspolitischer Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Arnold Vaatz, stellvertretender
Fraktionsvorsitzender für den Bereich Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Erarbeitung eines
Gesamtkonzepts für die Elbregion unter Federführung des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie des
Bundesministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit. Entscheidend
dabei ist, dies in breitem Konsens gemeinsam mit den betroffenen
Bundesländern und unter frühzeitiger Einbeziehung der Kirchen, der
Umweltverbände, der Wirtschaftsverbände, den Industrie- und
Handelskammern sowie Interessengruppen der Bürgerinnen und Bürgern zu
tun. Bisher wurde bei der Diskussion um den Schiffsverkehr auf der
Elbe häufig ein Gegensatz zwischen umweltpolitischen Interessen auf
der einen Seite und wirtschaftlichen Forderungen auf der anderen
Seite thematisiert. Das Gesamtkonzept Elbe kann diese vermeintlichen
Gegensätze durch einen fairen, ökologisch und ökonomisch sinnvollen
Interessenausgleich aufheben.
Wir haben die Bundesregierung aufgefordert alles dafür zu tun, bis
zum Sommer 2013 die Eckpunkte für das Gesamtkonzept Elbe im Konsens
mit den Bundesländern und unter Beteiligung der Akteure und
Interessengruppen herzustellen. Auf dieser Basis soll bis Ende 2014
gemeinsam mit den Bundesländern ein Gesamtkonzept und Maßnahmenpaket
für die Elbe erarbeitet werden. Zudem sind länderübergreifend
einheitliche Maßstäbe für den Hochwasserschutz in das Gesamtkonzept
Elbe einzubinden.
Wir wollen die Verkehrspotentiale der Elbe nutzen und gleichzeitig
einen Mehrwert für die Ökologie herstellen. Vorrangig ist dabei die
Beseitigung der Problemstellen der Elbe, um eine verlässliche
ganzjährige Schiffbarkeit für eine umweltfreundliche
Binnenschifffahrt gewährleisten zu können. Die Bundesregierung ist
aufgefordert, die hierzu erforderlichen Planfeststellungsverfahren
auf den Weg zu bringen.“
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