Vaatz/Steinbach: Gesetz für das Institut für Menschenrechte

Unabhängigkeit und Pluralismus sicher stellen

Die Koalitionsarbeitsgruppe für das Gesetz für das Institut für
Menschenrechte tagt regelmäßig donnerstags in den Sitzungswochen.
Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Arnold
Vaatz, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und
humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

„Seit seinem Bestehen im Jahre 2001 erfüllt das Deutsche Institut
für Menschenrechte e. V. die Anforderungen der sogenannten Pariser
Prinzipien nicht vollständig. Es fehlt an einer gesetzlichen
Grundlage. Es mangelt aber auch an einem weiteren wesentlichen
Kriterium, an der notwenigen Breite der gesellschaftlichen Basis.
Dennoch wurde ihm im Jahre 2001 durch den Akkreditierungsausschuss
des International Coordinating Committee (ICC), einem Zusammenschluss
nationaler Menschenrechtsinstitutionen, erstaunlicherweise der
A-Status zuerkannt, der einer vollen Übereinstimmung mit den Pariser
Prinzipien entspricht. Der Akkreditierungsausschuss bemängelte im
Nachgang diese und andere Defizite bereits im Jahr 2008. Zu diesem
Zeitpunkt bestand die Mitgliederbasis des eingetragenen Vereins aus
14 Mitgliedern. Die CDU/CSU-Fraktion will für das Institut für
Menschenrechte eine Grundlage schaffen, die endlich den Pariser
Prinzipien entspricht. So soll die erforderliche Unabhängigkeit der
Institution im Gesetz festgeschrieben werden. Die Basis seiner
Mitglieder soll sich pluralistisch zusammensetzen, so dass sie die
Breite der Zivilgesellschaft abbildet. Das Verfahren für die Aufnahme
in diesen Kreis muss entsprechend transparent gestaltet werden. Das
Mandat im Entscheidungsgremium mitzuwirken, soll zeitlich begrenzt
sein, wesentliche menschenrechtliche Forschungseinrichtungen sollen
in die Benennung seiner Mitglieder einbezogen werden. Seine
Finanzierung soll transparent aus dem Haushalt eines Etats erfolgen,
selbstverständlich ohne davon eine Fachaufsicht abzuleiten. Wir
wollen das Institut für Menschenrechte aufwerten. Es soll unabhängig
arbeiten können, pluralistisch und transparent aufgestellt sein.

Seit Dezember 2014 gibt es auf unser Drängen hin endlich die dafür
erforderlichen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner. Durch
konstruktive Zusammenarbeit kann aus unserer Sicht zügig ein Ergebnis
erreicht werden. Das ist unser Ziel.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. ist die nationale
Menschenrechtsinstitution Deutschlands, die auf einstimmigen
Beschluss des Deutschen Bundestages im Dezember 2000 eingerichtet
wurde. Der Beschluss (Drs. 14/4801) sieht unter anderem vor,
spätestens nach der Aufbauphase zu prüfen, ob eine andere Form der
Etatisierung, beispielweise beim Deutschen Bundestag, geboten ist.

Die CDU/CSU-Fraktion hat von Beginn der Wahlperiode an ihre
Gesprächsbereitschaft und das Interesse am Erhalt des A-Status für
das Institut für Menschenrechte bekundet. Basis dafür sind die
Pariser Prinzipien, im Anhang zu einer Resolution der
Generalversammlung der Vereinten Nationen stehend, sind sie jedoch
völkerrechtlich unverbindlich.

Die Übersicht über die Statusvergabe für Nationale
Menschenrechtsinstitutionen durch das zuständige ICC, das keine
völkerrechtlich anerkannte Organisation ist, lässt erkennen, dass ein
Status keinerlei Rückschlüsse auf die Menschenrechtslage im
betreffenden Land zulässt.

So sind aktuell die Institutionen Afghanistans, Nigerias,
Venezuelas, Aserbaidschans und Russlands, um nur Beispiele zu nennen,
mit dem A-Status akkreditiert. Bei Umbildungen von Nationalen
Institutionen ist es sogar möglich, dass Akkreditierungen
zwischenzeitlich auslaufen, wie in der Vergangenheit in den
Niederlanden und in Ungarn. Die Institutionen Österreichs, Belgiens,
Schwedens und Norwegens haben einen B-Status und die Institution der
Schweiz ist im C-Status akkreditiert.

Die Menschenrechtssituation in unserem Land ist unser Prüfstein.
Sie ist nicht nur im internationalen Vergleich sehr gut. Darauf
können wir stolz sein.“

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