vbw fordert zügige Beratung des bayerischen Entschließungsantrags zur Arbeitszeitflexibilisierung – Brossardt: „Arbeitszeitrecht muss dringend modernisiert werden“

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
e. V. fordert eine zügige Beratung des Entschließungsantrages der
Bayerischen Staatsregierung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit.
„Die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat haben jetzt die große
Chance, das Arbeitszeitrecht endlich an die moderne Arbeitswelt
anzupassen. Die aktuellen Arbeitszeitregelungen stammen aus den 70er-
und 80er-Jahren und sind schlichtweg überholt“, sagte vbw
Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die Forderungen der Bayerischen Staatsregierung nach einem
modernen Arbeitszeitrecht, das unbürokratisch und familienfreundlich
gestaltet ist sowie die Ansprüche der Digitalisierung an die moderne
Arbeitswelt abbildet, entsprechen auf voller Linie den Bedürfnissen
der Unternehmen und Beschäftigten. „Die vbw fordert schon seit
Längerem, dass beispielsweise die pauschale elfstündige tägliche
Mindestruhezeit abgeschafft wird. Mehr Eigenverantwortung ist für
viele Menschen attraktiv“, so Brossardt.

Die vbw betonte, dass es ihr nicht um die Erhöhung des
Arbeitszeitvolumens, sondern um die flexible Gestaltung der
Arbeitszeit geht. „Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf
maximal zehn Stunden ist nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr muss der
Spielraum der EU-Richtlinie ausgeschöpft werden, die eine
wochenbezogene Betrachtung und eine Wochenarbeitszeit von
durchschnittlich maximal 48 Stunden vorsieht. Beschäftigte und
Betriebe gewinnen dadurch an Flexibilität“, bekräftigte Brossardt.

Unternehmen und Arbeitnehmer brauchen eine verbindliche Grundlage,
um so arbeiten zu können, wie es die moderne Arbeitswelt erfordert.
„Die Beratungen zum Entschließungsantrag in den Ausschüssen müssen
der von Digitalisierung, Globalisierung und Individualisierung
geprägten Arbeitswelt des 21. Jahrhundert Rechnung tragen“, betonte
Brossardt.

Kontakt:
Robert Seidl, Tel. 089-551 78-203,
E-Mail: robert.seidl@ibw-bayern.de

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