Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony ab / Verfall von Guthaben und Kinder-Klauseln verärgern beim PlayStation-Network (PSN)

Die Sony Interactive Entertainment Europe
Limited bietet für ihre PlayStation 4, wie andere Konsolenhersteller,
einen eigenen Online-Dienst an. Über das PlayStation-Network (PSN)
können Kunden des Marktführers digitale Inhalte wie Spiele oder Filme
zum Download oder Stream erwerben, Nachrichten austauschen oder
Mehrspieler-Partien austragen.

Eine Vielzahl der in diesem Zusammenhang von Sony verwendeten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach Ansicht der
Verbraucherzentrale NRW nicht mit dem Gesetz vereinbar und daher
unwirksam.

Kundenfeindlich ist beispielsweise die Regelung zum Verfall von
Guthaben auf dem PSN-Konto. Aufgeladene Euros nämlich müssen laut AGB
innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden. Andernfalls dürfen sie
von Sony einkassiert werden. Eine Regelung, die sich übrigens auch
bei anderen Playern der Branche findet.

Die Verbraucherschützer monieren ebenso Klauseln, nach denen
Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe ihrer
minderjährigen Kinder entstehen. Hiervon betroffen sind vor allem
Spiele nebst sogenannten In-App-Käufen.

Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen
Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der
Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass
sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten. Die
Abmahnung der Verbraucherzentrale soll Sony dazu bringen, die
monierten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Sollte sich der
Branchenprimus dem verweigern, droht der Weg vor den Kadi.

Pressekontakt:
Julian Graf
Tel. (0211) 38 09-671
julian.graf@verbraucherzentrale.nrw

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