Im Jahr 2018 blieb der allgemeine
Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – also der
unbereinigte Gender Pay Gap – im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay
Day am 18. März anhand fortgeschriebener Ergebnisse der
Verdienststrukturerhebung mitteilt, verdienten Frauen mit einem
durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 17,09 Euro 21Â % weniger
als Männer (21,60 Euro).
Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind
alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich.
Derzeit liegen Ergebnisse für das Jahr 2014 vor. Da diese Faktoren
jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften
die Ursachen im Jahr 2018 weitgehend dieselben sein. Demnach sind die
wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap,
dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen
schlechter bezahlt wird, und sie seltener Führungspositionen
erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in
Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger.
Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung waren im Jahr 2017 in
Deutschland 10,6 Millionen Personen von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit
beschäftigt. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen
Erwerbstätigen lag bei 27 %. Allerdings war fast jede zweite
erwerbstätige Frau (47 %) in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug
dieser Anteil nur 9Â %.
Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als
Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %)
beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen
(18 %) an. Ein großer Teil der Männer nannte hingegen als Hauptgrund
für die Teilzeitbeschäftigung eine parallel laufende Ausbildung oder
berufliche Fortbildung (25Â %).
Rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und
Frauen sind, wie oben beschrieben, strukturbedingt. Das verbleibende
Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender
Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch
unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter
Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Hier
muss berücksichtigt werden, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze
ist. Es ist davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer
ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante
Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie
vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.
Methodische Hinweise:
Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen
Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum
Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren
mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte
Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller
Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Mithilfe
des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des
Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen
von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen
verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis
benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay Gap
hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit
vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien.
Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender
Pay Gap nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre ermittelt werden.
Weiterführende Informationen zu dem auf Grundlage der
Verdienststrukturerhebung 2014 berechneten bereinigten Gender Pay Gap
finden sich in den WISTA-Aufsätzen Verdienstunterschiede zwischen
Männern und Frauen sowie Verdienstunterschiede zwischen Männern und
Frauen nach Bundesländern.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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