Im Jahr 2017 blieb der allgemeine
Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – also der
unbereinigte Gender Pay Gap – im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay
Day am 18. März anhand fortgeschriebener Ergebnisse mitteilt,
verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst
von 16,59 Euro 21 % weniger als Männer (21,00 Euro).
Nach wie vor bestehen dabei deutliche Unterschiede zwischen dem
früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern. Der unbereinigte Gender
Pay Gap ist im früheren Bundesgebiet im Jahr 2017 um einen
Prozentpunkt auf 22 % gesunken, während er in den neuen Ländern mit 7
% unverändert blieb. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt
sich ein langsamer aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender
Pay Gap.
Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind
alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich.
Derzeit liegen Ergebnisse für das Jahr 2014 vor. Da diese Faktoren
jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften
die Ursachen im Jahr 2017 weitgehend dieselben sein. Demnach sind die
wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap
unterschiedliche Branchen und Berufe, in denen Frauen und Männer
tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen
hinsichtlich Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen
häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.
Durch die genannten Ursachen können rund drei Viertel des
Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten
erklärt werden. Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds
entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten
Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung
vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014
pro Stunde 6 % weniger als Männer. Hier muss berücksichtigt werden,
dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist. Er wäre geringer
ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante
Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie
vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.
Methodische Hinweise:
Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen
Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum
Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren
mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte
Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller
Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form
miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der
Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere
Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder
Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das
Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay
Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit
vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien.
Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender
Pay Gap nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre ermittelt werden.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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Frauke Mischler,
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