Versicherungen: Erweiterte Zuständigkeit für den Ombudsmann

Der Vertrauensmann der Versicherungskunden erhält mehr Kompetenzen: Der Streitwert, bis zu dem der Ombudsmann künftig Beschwerden annehmen darf, steigt von 80 000 auf 100 000 Euro. Bis zu diesem Wert kann der Schlichter den Versicherungen eine Empfehlung für die Streitbeilegung geben. Der Wert, bis zu dem Versicherungsunternehmen Entscheidungen des Schlichters umsetzen müssen, verdoppelt sich auf nunmehr 10 000 Euro. Dies beschlossen die Gremien der freiwilligen Schlichtungsstelle mit Wirkung ab 18. November 2010. Damit übersteigt die Kompetenz des Versicherungsombudsmannes die Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte (5000 Euro) deutlich.
Auch nach einer für sie negativen Entscheidung des Ombudsmannes können Verbraucher noch ordentliche Gerichte anrufen, um zu ihrem Recht zu kommen. Den Ombudsmann erreichen jährlich rund 18 000 Eingaben aus den verschiedenen Versicherungssparten. Beschwerden über die Kraftfahrtversicherung waren daran zu 9,2 Prozent beteiligt. Hauptgründe für Eingaben waren Einstufungen in die Kfz-Schadenklassen, Regressforderungen des Versicherers nach einer Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt, Diebstahlfälle in der Fahrzeugversicherung und Streit bei der Regulierung von Sturm-, Hagel- oder Wildschäden am Fahrzeug.
Die Schlichtungsstelle wurde von der Versicherungswirtschaft vor neun Jahren als eigenständiger Verein gegründet. Nahezu alle in Deutschland im Privatkundengeschäft aktiven Versicherungsunternehmen erkennen die Regeln und Entscheidungen des Schiedsrichters an. Wie sein Vorgänger Prof. Wolfgang Römer gilt auch der amtierende Ombudsmann Prof. Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofes, in der Branche als unabhängig und neutral.ARCD

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