– Alle Jahre wieder: Zeit, die Steuerklärung abzugeben. Nicht für
jeden ist sie Pflicht, aber für viele rechnet sich die Arbeit
trotzdem.
– Warum es sich lohnt, Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu
machen und was man dabei beachten sollte, erklärt Michael
Greifenberg, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, der
Direktversicherung der Generali in Deutschland.
Am 31. Mai ist es soweit: Die Einkommensteuererklärung für 2017
muss beim Finanzamt eingehen. Wer den Aufwand nicht scheut, kann
bares Geld sparen. Durchschnittlich 935 Euro (1) gibt es vom Fiskus
zurück. Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von CosmosDirekt
erklärt, welche Versicherungsbeiträge bei der Steuererklärung geltend
gemacht werden können.
Welche Versicherungsbeiträge kann ich von der Steuer absetzen?
„Geltend gemacht werden können alle Versicherungsbeiträge – im
Rahmen der entsprechenden Höchstgrenzen – die der Vorsorge dienen,
also der Sicherung der Gesundheit und des Vermögens“, so Michael
Greifenberg. Dazu gehören Riester- und Rürup-Rentenversicherungen,
aber auch Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und
Zahnzusatz-, Unfall- und Haftpflichtversicherung einschließlich Kfz-
und Tierhalter-Haftpflicht. Auch die Beiträge zu
Kapital-Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden,
können abgesetzt werden.
Was muss ich bei meiner Steuererklärung beachten, wenn ich
„riestere“?
Vorsorgesparer können die Riester-Renten-Beiträge von der Steuer
absetzen. Die Höhe des Steuervorteils hängt vom persönlichen
Einkommensteuersatz ab. Maximal können gezahlte Beiträge in Höhe von
bis zu 2.100 Euro in der Steuererklärung eingetragen werden (Anlage
AV). Dazu Michael Greifenberg: „Dazu gehören nicht nur die Beiträge,
die man selbst einzahlt, sondern auch die Grund- und Kinderzulage,
die es vom Staat gibt.“ Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen ist,
dass vier Prozent des Vorjahreseinkommens (abzüglich aller Zulagen)
gespart wurden. Die Grundzulage vom Staat für 2017 beträgt 154 Euro,
pro Kind bekommt ein Elternteil bis zu 300 Euro Zulage. Für Kinder,
die vor 2008 geboren wurden, gibt es 185 Euro jährliche Kinderzulage.
Ob die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgabe berücksichtigt
werden, hängt davon ab, ob die Steuerersparnis höher ist als die
staatliche Zulage. Das Finanzamt berechnet die günstigste Variante.
Was ist bei der Rürup-Rente wichtig?
„Bei der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, gibt es keine
staatlichen Zulagen. Dafür winken hier die größten steuerlichen
Vorteile – das lohnt sich insbesondere für Besserverdiener und
Selbstständige“, so Michael Greifenberg. In der Steuerklärung für das
Jahr 2017 können bis maximal 23.362 Euro (bei Verheirateten ist es
der doppelte Betrag) als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.
Die Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung
Auch Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungs-Beiträge
sind steuerlich absetzbar, aber nur wenn die Beiträge zur Kranken-
und Pflegeversicherung in Summe unter der Höchstgrenze von 1.900 Euro
pro Jahr bei Angestellten und Beamten sowie 2.800 Euro bei
Selbstständigen liegen. Dann können andere Versicherungsbeiträge bis
zur Höhe der Differenz von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Welche Versicherungen lassen sich nicht absetzen?
Sogenannte Sachversicherungen lassen sich nicht geltend machen.
Dazu gehören Privat-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz-, Hausrat- und
Kfz-Kaskoversicherung. Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
lässt sich steuerlich nicht absetzen, da sie schon vor einer
Besteuerung vom Bruttolohn abgezogen wird.
(1) Destatis, Veranlagungsjahr 2013: http://ots.de/qGrRBh
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
https://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-steuererklärung-2018
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
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