Drei Monate nach Inkrafttreten des neuen
Verhaltenskodex– für den Vertrieb hat bereits eine große Mehrheit der
Branche die verschärften Regeln angenommen. Per Ende September
erklärten 147 Mitglieder des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) den Kodex als für sich verbindlich.
Gemessen an den Beitragseinnahmen vertreten sie knapp 70 Prozent des
Marktes. „Der neue Verhaltenskodex ist ein klares Bekenntnis der
Versicherungswirtschaft zu einer kundengerechten Beratung und
Vermittlung“, erklärt GDV-Präsident Alexander Erdland. „Die breite
Beteiligung der Unternehmen ist ein starkes Signal, wie ernst es uns
damit ist.“
Die GDV-Mitglieder hatten Ende 2012 eine Verschärfung des 2010
eingeführten Verhaltenskodex beschlossen. Seit dem 1. Juli 2013
können die Unternehmen dem neuen Kodex beitreten. Als wesentliche
Neuerung gegenüber dem Verhaltenskodex von 2010 kontrollieren
Wirtschaftsprüfer künftig alle zwei Jahre, ob die internen
Vertriebsregeln dem Regelwerk entsprechen. „Dass sich die Versicherer
nun der Überprüfung durch unabhängige Dritte stellen, ist ein
außerordentlicher Schritt, den bisher keine andere Branche gegangen
ist“, sagt Erdland. Damit erhalte der Kodex eine größere
Verbindlichkeit, die Kritiker beim alten Regelwerk als zu schwach
bemängelt hätten. Neu ist auch, dass die beigetretenen Unternehmen
sich Compliance-Regeln geben müssen, die neben ethischen Grundsätzen
beispielsweise auch klare Regeln für Unternehmensveranstaltungen
enthalten.
Für die Verbraucher bringt der neue Kodex konkrete Vorteile. „Die
Kunden können sich sicher sein, gut beraten zu werden“, sagt Erdland.
So verpflichten sich die beigetretenen Unternehmen erstmals, nur noch
mit Vermittlern zusammenzuarbeiten, die sich laufend fortbilden und
dies auch nachweisen. Zudem müssen die Versicherer für die
Wirtschaftsprüfer nachprüfbar sicherstellen, dass der Bedarf des
Kunden Vorrang vor dem Provisionsinteresse des Vermittlers hat.
Der GDV hat die Namen der beigetretenen Unternehmen heute auf
seiner Internetseite veröffentlicht. Die Liste wird regelmäßig um
neue Unterzeichner ergänzt. Die Übersicht wird im Weiteren auch die
Prüfergebnisse sowie das Datum und den Namen des Erstellers des
letzten Prüfberichts für ein Unternehmen enthalten. Das erste
Prüfergebnis müssen die Unternehmen spätestens vier Monate nach
Ablauf eines vollen Geschäftsjahres nach Beitritt zum Kodex
nachweisen und dieses anschließend alle zwei Jahre erneuern. Firmen,
die dies versäumen, werden wieder aus der Liste gestrichen.
Weitere Informationen auf www.gdv.de.
Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/gdv_de
Pressekontakt:
Ansprechpartnerin:
Daniela Röben
Tel.: 030 / 2020-5181
d.roeben@gdv.de
Weitere Informationen unter:
http://