Vielfalt, Wettbewerb und Wahlfreiheit im Arzneimittelmarkt: Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz führt nicht zum Ziel

Vielfalt, Wettbewerb und Wahlfreiheit im
Arzneimittelmarkt: Diese politischen Ziele der Bundesregierung
verfolgen auch die 17 im Branchenverband Pro Generika
zusammengeschlossenen Generikahersteller. Da der jetzt vom Kabinett
beschlossene Entwurf eines Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes
(AMNOG) diese Vorgaben nicht erreichen wird, setzt sich Pro Generika
dafür ein, den Gesetzesentwurf noch einmal zu überarbeiten. Vorlagen
hierfür hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits erarbeitet. Sie
verabschiedete „Perspektiven für den Arzneimittelmarkt“, die
wesentlich Erfolg versprechender waren.

Bundesregierung und Pro Generika sind sich darin einig, dass die
Wirkstoff-Ausschreibungen in ihrer derzeitigen Form dem Patienten
keine Wahlmöglichkeiten einräumen und den Markt durch das
Exklusivitätsprinzip für viele Unternehmen verriegeln. Als
Lösungsvorschlag sprach sich die CDU/CSU-Fraktion dafür aus, die
grundsätzliche Verpflichtung des Apothekers, nur rabattbegünstigte
Arzneimittel abzugeben (Substitutionspflicht), deutlich zu
entschärfen. Dies würde nicht nur der Arzneimittelsicherheit und
Therapietreue der Patienten dienen, sondern auch eine neue
Marktdynamik entfachen. Wie die Regierungsparteien ist Pro Generika
davon überzeugt, dass offene Märkte die Grundvoraussetzung für
Wettbewerb und Vielfalt sind. In einem Positionspapier knüpft der
Verband daher an die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion an.

Der Verband appelliert darin an die Bundesregierung den
Gesetzentwurf so zu überarbeiten, dass er die politisch gesetzten
Ziele umsetzt. Dies gilt zum Beispiel für die geplante komplizierte
und intransparente „Mehrkostenregelung“, die in dieser Form nicht für
mehr Wahlfreiheit des Patienten sorgen wird. Hier sollte die
Regierung offen für einen alternativen Weg sein, der es den
Versicherten ermöglicht, ohne großen Aufwand von ihrem Wahlrecht
Gebrauch zu machen.

Zahlreiche Risiken und Nebenwirkungen hat die im Entwurf
vorgesehene Verschärfung der Substitutionspflicht. Wenn künftig auch
Arzneimittel ausgetauscht werden sollen, die nicht in ihren
Anwendungsgebieten übereinstimmen, wird nicht nur der Patient
verunsichert. Es werfen sich auch bislang völlig ungeklärte
Haftungsfragen auf. Die Güter Arzneimittelsicherheit und
Therapietreue sollten nicht aufgrund monetärer Gesichtspunkte aufs
Spiel gesetzt werden.

Solange Rabattverträge existieren, fordert Pro Generika ergänzend
die Einführung einer Frist von 24 Monaten (Marktentwicklungsphase)
nach Ablauf des Patentschutzes, um den Wettbewerb überhaupt erst in
Gang zu bringen. Erst danach soll es einer Krankenkasse erlaubt
werden, für den entsprechenden Wirkstoff Rabattverträge
auszuschreiben. Bundesregierung und Pro Generika sind sich darin
einig, dass

– eine Anbietervielfalt auf dem Generikamarkt erhalten werden
muss.
– die Vielfalt der Wettbewerber die entscheidende Voraussetzung
für einen funktionierenden Wettbewerb ist.
– der Wettbewerb zahlreicher Anbieter auch entscheidender Anreiz
ist, Produkte kontinuierlich zu verbessern und ein breites
Produktportfolio anzubieten.

In seiner jetzigen Fassung ist das AMNOG nicht geeignet, diese
Marktvoraussetzungen zu schaffen. Pro Generika appelliert daher an
die Politik, das Positionspapier des Verbandes vorbehaltlos in die
Beratungen mit einzubeziehen und den Gesetzentwurf zum AMNOG noch
einmal zu überarbeiten.

http://www.progenerika.de/de/presse/2010-07-05.html

Pressekontakt:
Anne Demberg, Geschäftsführerin ad interim,
Tel.: (030) 81 61 60 9-0, info@progenerika.de