Vielfalt, Wettbewerb und Wahlfreiheit im 
Arzneimittelmarkt: Diese politischen Ziele der Bundesregierung 
verfolgen auch die 17 im Branchenverband Pro Generika 
zusammengeschlossenen Generikahersteller. Da der jetzt vom Kabinett 
beschlossene Entwurf eines Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes 
(AMNOG) diese Vorgaben nicht erreichen wird, setzt sich Pro Generika 
dafür ein, den Gesetzesentwurf noch einmal zu überarbeiten. Vorlagen 
hierfür hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits erarbeitet. Sie 
verabschiedete „Perspektiven für den Arzneimittelmarkt“, die 
wesentlich Erfolg versprechender waren.
   Bundesregierung und Pro Generika sind sich darin einig, dass die 
Wirkstoff-Ausschreibungen in ihrer derzeitigen Form dem Patienten 
keine Wahlmöglichkeiten einräumen und den Markt durch das 
Exklusivitätsprinzip für viele Unternehmen verriegeln. Als 
Lösungsvorschlag sprach sich die CDU/CSU-Fraktion dafür aus, die 
grundsätzliche Verpflichtung des Apothekers, nur rabattbegünstigte 
Arzneimittel abzugeben (Substitutionspflicht), deutlich zu 
entschärfen. Dies würde nicht nur der Arzneimittelsicherheit und 
Therapietreue der Patienten dienen, sondern auch eine neue 
Marktdynamik entfachen. Wie die Regierungsparteien ist Pro Generika 
davon überzeugt, dass offene Märkte die Grundvoraussetzung für 
Wettbewerb und Vielfalt sind. In einem Positionspapier knüpft der 
Verband daher an die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion an.
   Der Verband appelliert darin an die Bundesregierung den 
Gesetzentwurf so zu überarbeiten, dass er die politisch gesetzten 
Ziele umsetzt. Dies gilt zum Beispiel für die geplante komplizierte 
und intransparente „Mehrkostenregelung“, die in dieser Form nicht für
mehr Wahlfreiheit des Patienten sorgen wird. Hier sollte die 
Regierung offen für einen alternativen Weg sein, der es den 
Versicherten ermöglicht, ohne großen Aufwand von ihrem Wahlrecht 
Gebrauch zu machen.
   Zahlreiche Risiken und Nebenwirkungen hat die im Entwurf 
vorgesehene Verschärfung der Substitutionspflicht. Wenn künftig auch 
Arzneimittel ausgetauscht werden sollen, die nicht in ihren 
Anwendungsgebieten übereinstimmen, wird nicht nur der Patient 
verunsichert. Es werfen sich auch bislang völlig ungeklärte 
Haftungsfragen auf. Die Güter Arzneimittelsicherheit und 
Therapietreue sollten nicht aufgrund monetärer Gesichtspunkte aufs 
Spiel gesetzt werden.
   Solange Rabattverträge existieren, fordert Pro Generika ergänzend 
die Einführung einer Frist von 24 Monaten (Marktentwicklungsphase) 
nach Ablauf des Patentschutzes, um den Wettbewerb überhaupt erst in 
Gang zu bringen. Erst danach soll es einer Krankenkasse erlaubt 
werden, für den entsprechenden Wirkstoff Rabattverträge 
auszuschreiben. Bundesregierung und Pro Generika sind sich darin 
einig, dass
   – eine Anbietervielfalt auf dem Generikamarkt erhalten werden 
     muss.
   – die Vielfalt der Wettbewerber die entscheidende Voraussetzung 
     für einen funktionierenden Wettbewerb ist.
   – der Wettbewerb zahlreicher Anbieter auch entscheidender Anreiz 
     ist, Produkte kontinuierlich zu verbessern und ein breites 
     Produktportfolio anzubieten.
   In seiner jetzigen Fassung ist das AMNOG nicht geeignet, diese 
Marktvoraussetzungen zu schaffen. Pro Generika appelliert daher an 
die Politik, das Positionspapier des Verbandes vorbehaltlos in die 
Beratungen mit einzubeziehen und den Gesetzentwurf zum AMNOG noch 
einmal zu überarbeiten.
http://www.progenerika.de/de/presse/2010-07-05.html
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Anne Demberg, Geschäftsführerin ad interim, 
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