Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch das
Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Dazu erklärt der Sprecher des
Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Christian Freiherr von Stetten:
„Nach geltendem Recht müssen steuerrelevante Rechnungen und Belege
über zehn Jahre aufbewahrt werden. Das ist seit jeher ein großes
Ärgernis für Betriebe. Die Wirtschaftspolitiker in der Unionsfraktion
setzen sich schon lange für Verbesserungen ein.
Der Beschluss des Bundeskabinetts, die Aufbewahrungsfristen ab dem
Jahr 2013 auf acht Jahre und ab dem Jahr 2015 auf sieben Jahre zu
verkürzen, ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Trotzdem muss es unser Ziel bleiben, die Betriebe noch stärker von
überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Wir werden uns daher im
parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, die Fristen auf fünf
Jahre zurückzuführen.
Auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Wir appellieren an
die Länder, im Sinne von Wirtschaft und Wachstum zu entscheiden und
beim Bürokratieabbau den großen Wurf zu wagen.“
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