Der Koalitionsausschuss hat am gestrigen Donnerstag
beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der
Aufbewahrungspflichten auf den Weg zu bringen. Hierzu erklärt der
Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian von Stetten:
„Die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Belege und
Rechnungen wird unsere Unternehmen von unnötiger Bürokratie und
Kosten von insgesamt 2,5 Milliarden Euro jährlich entlasten. Das
schafft Freiräume für Investitionen in die Zukunft.
Wir erwarten, dass der Gesetzentwurf dieses Mal auch von der SPD
mitgetragen wird und die rot-rot-grüne Bundesratsmehrheit zustimmt.
Denn in seinen Siegener Thesen für den Mittelstand vom 4. März hat
der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ausdrücklich diese Maßnahme
gefordert. Dies kam zwar sehr überraschend, denn SPD und Grüne hatten
genau diese Maßnahme im letzten Oktober im Bundestag und im Dezember
im Bundesrat noch abgelehnt. Wir nehmen Herrn Steinbrück aber beim
Wort und sind gespannt, ob er bei der Abstimmung im Bundestag Wort
hält.
Sollte Herr Steinbrück der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im
Bundestag erneut nicht zustimmen, wären unsere Vermutungen und die
Befürchtungen vieler Unternehmer und Verbände bestätigt: Herrn
Steinbrücks Beteuerung, den Mittelstand nicht belasten zu wollen,
sind nichts als leere Worte. Wenn es konkret wird, braucht er
keinerlei Beinfreiheit, sondern muss sich Herrn Gabriel und Frau
Nahles anpassen. Und wenn das schon bei der Frage der
Aufbewahrungsfristen so ist, dann wird das bei der Vermögensteuer,
der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer nicht anders sein.
Wir werden Herrn Steinbrück im Bundestag mit dem Gesetzentwurf zur
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen stellen. Dann wird sich zeigen,
ob das Steinbrück–sche Kartenhaus aus Versprechungen für den
Mittelstand schon weit vor der Wahl zusammenbricht.“
Hintergrund:
Die Bundesregierung hatte in ihrem Eckpunktepapier zum
Bürokratieabbau am 14.12.2011 beschlossen, die Aufbewahrungspflichten
für Belege nach Handels- und Steuerrecht von zehn auf fünf Jahre zu
verkürzen. Nach Beratungen mit den Ländern hatte die Bundesregierung
am 23. Mai 2012 mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 eine
Regelung auf den Weg gebracht, die eine Verkürzung der
Aufbewahrungsfristen zunächst auf acht Jahre, ab 2015 auf sieben
Jahre vorsah. Mit dieser Initiative würde die Wirtschaft von
Bürokratiekosten in Höhe von 2,5 Mrd. Euro jährlich entlastet.
Diese Regelung wurde im Deutschen Bundestag mit den Stimmen von
CDU/CSU und FDP, d.h. unter Ablehnung der SPD und der Grünen, am 25.
Oktober 2012 beschlossen. Im Dezember 2012 lehnten die rot-grün
regierten Länder im Bundesrat diesen Entwurf einstimmig ab. Eine
Einigung im Vermittlungsausschuss konnte nicht erzielt werden.
In der Braunschweiger Erklärung für mehr Steuergerechtigkeit vom
14. Januar 2013 brüsten sich SPD und ihr Kanzlerkandidat damit, diese
Maßnahme verhindert zu haben. Dort heißt es: „Die Regierung Merkel
wollte die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen verkürzen.
Wenn die von SPD und Grünen geführten Länder dies im Bundesrat nicht
verhindert hätten, hätte die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen zu
Mindereinnahmen im Staatshaushalt von 200 Millionen Euro ab 2013 und
1 Milliarde Euro ab 2015 geführt. Darüber hinaus wären künftige
Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen erschwert worden.“
In seinen Siegener Thesen zum Mittelstand vom 4. März 2013 hat der
Kanzler-kandidat der SPD Peer Steinbrück sein mittelstandspolitisches
Wahlprogramm vorgelegt. Darin fordert er unter anderem – abweichend
vom Abstimmungsverhalten seiner Partei im Deutschen Bundestag –
nunmehr genau diese Maßnahme: „Ich will, dass unnötige, für den
Mittelstand kostenträchtige Regelungen abgeschafft werden: Verkürzung
der Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und Belege und Anhebung der
Umsatzsteuer für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer.“
Im Wahlprogramm der SPD, das Herr Steinbrück mit dem
SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel am 11. März 2013 vorgestellt
hat, ist die Maßnahme nicht mehr als Forderung enthalten.
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://