Vorstand des Fachverbandes Betonbohren und -sägen gewählt – Mitglieder beschließen Ehrenkodex und Satzungsänderung

Am vergangenen Wochenende fand in
Potsdam die diesjährige Jahreshauptversammlung des Fachverbandes
Betonbohren und -sägen statt. Die Mitglieder wählten drei
Vorstandsmitglieder: Thomas Springer zum Vorsitzenden, Jürgen Rütters
zum stellvertretenden Vorsitzenden und Michael Huber zum Beisitzer.
Alle drei wurden in ihrem Amt einstimmig bestätigt. „Schwerpunkte für
die Arbeit der nächsten Jahre sind das Thema Arbeitssicherheit sowie
die Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Nachwuchskräften“,
erklärte Thomas Springer nach der Wahl. „Aktuell erarbeiten wir in
Kooperation mit der BG BAU bereits eine Präventionskampagne, um das
Bewusstsein für Sicherheit auf den Baustellen in den Köpfen der
Mitarbeiter, aber auch auf Auftraggeberseite noch stärker zu
verankern.“ Der Start ist für Herbst 2012 geplant.

Ehrenkodex für Verbandsmitglieder beschlossen

Auf der Jahreshauptversammlung im Vorjahr regten einige Mitglieder
die Erarbeitung eines Ehrenkodex an. Ziel war es, die Mitgliedschaft
im Fachverband an nachvollziehbare Qualitätskriterien zu binden und
bei Nichtbeachtung Möglichkeiten zur Sanktionierung zu erhalten. „Mit
Beschluss der diesjährigen Mitgliederversammlung ist dieser
Ehrenkodex jetzt Bestandteil unserer Verbandssatzung und für die
Mitglieder bindend“, erklärt Springer. Für sie gilt der
Verhaltensgrundsatz, ihre Leistungen gemäß den Grundsätzen eines
seriösen Handwerkers und Kaufmanns anzubieten und auszuführen. Sie
müssen dem Stand der Technik entsprechen und nachvollziehbar
kalkuliert sein. Regionale Marktlagen und objektspezifische
Besonderheiten können hierbei berücksichtigt werden. Über die
Einhaltung des im Detail zehn Punkte umfassenden Ehrenkodex wacht ein
von der Mitgliederversammlung gewählter Ehrenrat, bestehend aus fünf
langjährigen Mitgliedern, die bereits aus dem aktiven Berufsleben
ausgeschieden sind. Er entscheidet über den Grad möglicher Verstöße
und kann dem Vorstand Sanktionen empfehlen. Diese reichen von einem
Verweis des Mitglieds über Bußgelder zugunsten des Verbandes bis hin
zum Ausschluss des Mitglieds.

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