Die Bundesregierung hat am 28. März 2012 den
Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer
Auslandsverwendung der Bundeswehr beschlossen. Danach soll künftig
ausschließlich die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) Ermittlungen
bei dem Verdacht auf Straftaten von Soldaten in Auslandseinsätzen
führen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und der
verteidigungspolitische Sprecher, Ernst-Reinhard Beck:
„Wir begrüßen die Entscheidung, Ermittlungen zu mutmaßlichen
Straftaten von Soldaten in Auslandseinsätzen bei einer
Staatsanwaltschaft zu bündeln. Dies wird dazu beitragen, die früher
sehr langwierigen Verfahren gegen Soldaten zu beschleunigen. Auch
werden die Besonderheiten von Auslandseinsätzen bessere
Berücksichtigung finden können.
Die Ermittlungen bei Straftaten im Auslandseinsatz sind mit den
Ermittlungen bei Straftaten in Deutschland kaum zu vergleichen.
Soldaten im Auslandseinsatz stehen vor ganz besonderen
Herausforderungen und bekämpfen dort einen militärisch ausgebildeten
und zumeist sehr gut bewaffneten Gegner. Soldaten müssen in
Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen und ihr Handeln hat
oftmals schwerwiegende Folgen.
Die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft hilft allen
Beteiligten. Es wird verhindert, dass Zuständigkeiten zersplittert
werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Staatsanwaltschaft
militärische Abläufe und die Rahmenbedingungen der verschiedenen
Auslandseinsätze kennt.
Soldaten, die unter Einsatz ihres Lebens deutsche Interessen im
Auslandseinsatz verteidigen, haben ein Recht auf ein faires und
zügiges Verfahren. Waffeneinsatz in kriegsähnlichen Zuständen
unterscheidet sich deutlich vom Waffeneinsatz in Deutschland. Wir
werden uns auch weiterhin für die Interessen und die Rechte der vom
Parlament in den Auslandseinsatz geschickten Soldaten einsetzen und
uns für eine zügige Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs
einsetzen.“
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