Voßhoff/Granold: Koalition geht härter gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vor

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen
Donnerstagabend abschließend über den Gesetzentwurf der Koalition zur
Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von
Prostitutionsstätten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und die zuständige
Berichterstatterin Ute Granold:

Im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution schlägt die
Koalition ein neues Kapitel auf. Um Prostituierte besser zu schützen,
legen wir mit dem Gesetzentwurf den Grundstein für eine wirksame
behördliche Kontrolle von Bordellen. Außerdem werden die
Strafvorschriften zum Menschenhandel erweitert und verschärft.

Ute Granold führt dazu aus: „Als Menschenhändler wird künftig auch
derjenige bestraft, der die Zwangs- oder Notlage seines Opfers
ausnutzt, um ihm Organe entnehmen zu lassen oder um von dessen
Straftaten oder Bettelei zu profitieren. Wenn das Opfer noch nicht
volljährig ist oder leichtfertig in Lebensgefahr gebracht wird,
drohen dem Täter in Zukunft höhere Strafen. Damit setzen wir die
EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels in deutsches Recht
um.“

Andrea Voßhoff ergänzt: „Zusätzlich sorgen wir dafür, dass
Bordelle künftig behördlich überwacht werden. Denn nur da, wo
kontrolliert wird, sind Prostituierte besser vor sexueller Ausbeutung
geschützt und können Täter dingfest gemacht werden. Damit beseitigen
wir eines der schweren Versäumnisse des rot-grünen
Prostitutionsgesetzes von 2002. Prostitution wurde damals
legalisiert, die Prostituierten aber in einem oft kriminellen Umfeld
vom Staat allein gelassen. Demnächst müssen es sich Bordellbetreiber
gefallen lassen, dass sie und ihr Haus überprüft und der Betrieb wenn
nötig auch reguliert wird.

Für die Union ist klar, dass zügig weitere Maßnahmen folgen
müssen, wenn wir den Kampf gegen Menschenhandel und
Zwangsprostitution gewinnen und den Opfern helfen wollen. Mit dem
Gesetzentwurf ist aber ein erster wichtiger Schritt getan.“

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