Voßhoff/Granold: Koalition stärkt gemeinsame elterliche Sorge

Der Bundestag hat am heutigen Freitag in erster
Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der
elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern debattiert.
Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff, und die zuständige
Berichterstatterin, Ute Granold:

„Die heutige Debatte hat gezeigt: Die Koalition hat einen
gerechten und ausgewogenen Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen
Sorge vorgelegt. Die Rechte lediger Väter werden damit klar gestärkt.

Väter sollen sich an der Sorge für ihr Kind auch beteiligen
können, wenn es auf der Paarebene Probleme oder gar Streit mit der
Mutter des Kindes gibt. Zugleich nehmen wir auf die besondere
Situation der Mutter nach der Geburt Rücksicht. Es ist uns wichtig,
dass in Konfliktfällen zwischen den Eltern die Entscheidung von einem
Familiengericht getroffen wird. Der entscheidende Maßstab ist für uns
dabei das Wohl des betroffenen Kindes.

Wir sind der Überzeugung, dass eine gemeinsame Sorge von Mutter
und Vater dem Kindeswohl im Regelfall am besten entspricht. Es ist
gut, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für die Erziehung
und Entwicklung des Kindes übernehmen. Daher sollen Mutter und Vater
die elterliche Sorge immer dann gemeinsam wahrnehmen, wenn dies dem
Kindeswohl nicht erwiesenermaßen widerspricht.

Wir setzen darauf, dass die Eltern künftig in der ganz
überwiegenden Zahl der Fälle von vornherein eine gemeinsame
Sorgeerklärung abgeben und sich, insbesondere im Falle des
Getrenntlebens, vorab über die Ausübung der Sorge im Alltag
verständigen. Aufgrund des klaren gesetzlichen
Regel-Ausnahme-Verhältnisses wird es nur selten zu gerichtlichen
Auseinandersetzungen über das Sorgerecht kommen.

Für die Fälle, in denen die Eltern gleichwohl keine gemeinsame
Sorgeerklärung abgeben, erhält der Vater einen erleichterten Zugang
zum Sorgerecht. Er kann die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen
der Mutter erhalten. Das entsprechende gerichtliche Verfahren wird
unbürokratisch ausgestaltet und soll unnötige Hürden für den Vater
vermeiden. Es ist uns dabei ein wichtiges Anliegen, dass frühzeitig
Klarheit über die Verteilung der sorgerechtlichen Verantwortung
geschaffen wird. Daher soll für Fälle, in denen keine
kindeswohlrelevanten Gründe gegen eine gemeinsame Sorge ersichtlich
sind, ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren Anwendung finden. Von
der Neuregelung werden aber vor allem die Kinder profitieren. Denn
sie haben ein Recht auf Mutter und Vater.“

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf beruht auf intensiven Vorarbeiten der
Rechtspolitiker der christlich-liberalen Koalition. Die Neuregelung
trägt auch dem Umstand Rechnung, dass heutzutage ca. ein Drittel der
Eltern neugeborener Kinder nicht verheiratet sind, in den neuen
Bundesländern sind es sogar 61 Prozent.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das
Bundesverfassungsgericht haben in Entscheidungen von 2009 und 2010
die bisherige gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch
beanstandet, weil der Vater danach keine Möglichkeit hatte, ohne
Zustimmung der Mutter an der elterlichen Sorge für sein Kind
beteiligt zu werden.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weitere Informationen unter:
http://