Voßhoff/Harbarth: Keine Patente auf Pflanzen und Tiere

Der Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag in
2. und 3. Lesung das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher
Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes.
Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige
Berichterstatter im Rechtsausschuss Stephan Harbarth:

„Wir senden ein deutliches Signal gegen die Patentierung von
Pflanzen und Tieren. Mit dem Gesetz zur Patentrechtsnovellierung
stellen wir klar, dass nicht nur biologische Züchtungsverfahren
selbst, sondern auch die daraus gewonnenen Tiere und Pflanzen nicht
patentierbar sind. Wir schaffen damit Rechtssicherheit für Landwirte
und Züchter, die sich immer wieder Patentansprüchen Dritter
ausgesetzt sehen.“

Andrea Voßhoff führt weiter aus: „Mit der Patentrechtsnovelle
optimieren wir zudem die Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und
Markenamt. Das Verfahren gestalten wir anmeldefreundlicher aus und
senken den bürokratischen Aufwand. Darüber hinaus können die
Beteiligten die beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte
elektronische Schutzrechtsakte künftig über das Internet online
einsehen. Wir entlasten die Erfinder und die deutsche Wirtschaft mit
diesem Gesetz ganz erheblich.“

Stephan Harbarth ergänzt: „Es ist ein großer Erfolg der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass es gelungen ist, die Klarstellung
zum Biopatentverbot nun gesetzlich zu verankern. In den
Gesetzesmaterialien wird hervorgehoben, dass zu den nicht
patentierbaren Tieren und Pflanzen auch deren Samen, Eizellen und
Embryonen gehören. Die Koalition setzt mit dieser gesetzlichen
Regelung einen fraktionsübergreifenden Antrag von CDU/CSU, FDP, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2012 zielgenau um.“

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