Der Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das Gesetz
zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im
elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Hierzu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea
Voßhoff, und der zuständige Berichterstatter Marco Wanderwitz:
„Die christlich-liberale Koalition stärkt Rechtssicherheit und
Verbraucherschutz im Internet. Wir geben damit die passende Antwort
auf die Herausforderungen in der digitalen Welt.
Uns geht es mit dem Gesetz darum, Verbraucher im Internet besser
vor Abzocke durch sogenannte Kosten- und Abofallen zu schützen. Das
Internet ist zum festen Bestandteil unseres Alltages geworden.
Deswegen ist es wichtig, dort klare Regeln für den Rechtsverkehr zu
schaffen.
Das Gesetz sieht eine sogenannte Schaltflächen-Lösung vor. Das
bedeutet, dass ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem
Verbraucher im Internet nur zustande kommt, wenn die Schaltfläche für
die Bestellung mit –zahlungspflichtig bestellen– oder einer ähnlich
unmissverständlichen Formulierung beschriftet ist. Zugleich müssen
Informationen über die wesentlichen Merkmale des Produkts, den
Gesamtpreis, die Liefer- und Versandkosten sowie eine etwaige
Mindestlaufzeit unmittelbar oberhalb des Bestellbuttons klar und in
hervorgehobener Weise abgebildet werden.
Mit dem heutigen Gesetz setzt der Bundestag im Eiltempo die
entsprechenden Regelungen aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie,
die erst am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten ist, in deutsches
Recht um. Der Bundesregierung gebührt Lob dafür, dass es ihr gelungen
ist, die Schaltflächen-Lösung in dieser Richtlinie zu verankern.
Mit dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen
Inkassounternehmen wird sich die Koalition in Kürze einem weiteren
wichtigen rechts- und verbraucherpolitischen Thema zuwenden.“
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