Voßhoff: Warnschussarrest im Jugendstrafrecht auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat heute den
Formulierungsvorschlag für den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung
der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten beschlossen, den die
Koalitionsfraktionen in der kommenden Woche als Fraktionsinitiative
in den Deutschen Bundestag einbringen werden. Insbesondere soll damit
das Sanktionsinstrumentarium des Jugendrichters um den sogenannten
Warnschussarrest ergänzt werden. Dazu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:

„Mit der heute auf den Weg gebrachten Reform des Jugendstrafrechts
verstärken wir den Kampf gegen Gewalt und Kriminalität von
Jugendlichen. Das neue Gesetz erweitert den Instrumentenkasten der
Jugendrichter und wird eine konsequentere Reaktion auf schwere
Straftaten junger Täter ermöglichen.

Die Einführung des Warnschussarrests ist eine langjährige
Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Damit kann straffällig
gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden unmissverständlich
deutlich gemacht werden, welche Konsequenzen eine weitere kriminelle
„Karriere“ nach sich ziehen kann. Darüber hinaus eröffnet der
Warnschussarrest aber auch die Möglichkeit, einen Jugendlichen auf
diese Art rasch aus einer schädlichen Umgebung herauszunehmen und ihn
durch erzieherische Maßnahmen positiv zu beeinflussen.

Als weitere wichtige Neuerung sieht der Gesetzentwurf die Anhebung
der Höchststrafe für Heranwachsende wegen Mordes auf 15 Jahre vor,
sofern ihre Schuld besonders schwer wiegt. Bei derartigen schwersten
Kapitalverbrechen hat die bisherige Begrenzung der Jugendstrafe auf
10 Jahre dem allgemeinen Rechtsempfinden immer wieder eklatant
widersprochen. Es war seit Langem ein zentrales Anliegen der Union,
in diesen Fällen die Voraussetzungen für eine gerechtere, der
besonders schweren Schuld des Täters angemessene Bestrafung zu
schaffen. Dies ist nunmehr mit dem Gesetzesinitiative der
christlich-liberalen Koalition gelungen.

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