Wanderwitz/Freudenstein: Die Künstlersozialversicherung hat Zukunft

Gesetzentwurf zur Stabilisierung vorgelegt

Im Deutschen Bundestag findet am heutigen Freitag die Beratung des
Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes statt.
Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und die zuständige
Berichterstatterin Astrid Freudenstein:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Gesetz zur
Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Damit hat die
Künstlersozialversicherung (KSVG) wieder eine gute Zukunft. Die
Verabschiedung des Gesetzes ist eines der wichtigsten
kulturpolitischen Vorhaben dieser Wahlperiode.

Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für eine zügige Verabschiedung des
Gesetzes noch vor der Sommerpause ein. Die Stabilisierung des
Abgabesatzes für die Unternehmen, die kreative Leistungen in Anspruch
nehmen, sichert die Akzeptanz der Künstlersozialversicherung.

Besonders wichtig ist uns die verbesserte Abgabegerechtigkeit:
Durch die Verstärkung der Prüftätigkeit der Deutschen
Rentenversicherung (DRV), unterstützt von der Künstlersozialkasse
(KSK), werden zukünftig nicht mehr vorrangig Unternehmen der Kultur-
und Kreativwirtschaft die Abgabe leisten. Die im Gesetz vorgesehene
generelle Informationspflicht aller Arbeitgeber ist der richtige Weg.
Die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 450 Euro für die
Summe der Entgelte an Künstlerinnen und Künstler ist ein richtiges
Entgegenkommen an die Wirtschaft, besonders an kleine und
Kleinstbetriebe.“

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