Wanderwitz/Heveling: Mindestlohn für Zeitungsausträger schadet der Pressevielfalt

In Kürze wird die Bundesministerin für Arbeit und
Soziales, Andrea Nahles, ihren Entwurf für einen gesetzlichen
Mindestlohn vorlegen. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der
Obmann im Ausschuss für Kultur und Medien, Ansgar Heveling:

„Wir empfehlen nachdrücklich, bei der Ausgestaltung des
gesetzlichen Mindestlohns die einzelnen Sektoren gesondert in den
Blick zu nehmen. Dazu gehört für uns als Kultur- und Medienpolitiker
ganz eindeutig die Gruppe der Zeitungszusteller.

Es geht dabei um rund 160.000 Zustellerinnen und Zusteller in ganz
Deutschland. Diese sind überwiegend geringfügig beschäftigt und
werden nach Stücklohn bezahlt. Es handelt sich um eine Tätigkeit von
täglich etwa zwei Stunden. Für die Zeitungszusteller – seien es
Schüler, Studenten oder Rentner – ist diese Tätigkeit in den
allermeisten Fällen ein Zuverdienst.

Es kann nicht im Interesse der Bundesarbeitsministerin sein, dass
durch die andernfalls entstehenden Mehrkosten von rund 225 Millionen
Euro bei den Zeitungsverlagen bis zu 16.000 der Zeitungszusteller
ihren Job verlieren könnten. Besonders betroffen wären dabei die
strukturschwächeren Regionen Deutschlands im ländlichen Raum, in
denen es dann kaum noch wirtschaftlich darstellbar wäre,
Tageszeitungen im Abonnement zu verteilen. Diese ländlichen Räume
sind oft auch noch von breiter Netzabdeckung und schnellem Breitband
abgeschnitten, womit Onlineangebote keine Alternative darstellen
können.

Vor einem undifferenzierten Mindestlohnmodell und seinen Folgen
für die Zeitungslandschaft warnen wir daher ausdrücklich.“

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