Am heutigen Dienstag hat das
Bundesverfassungsgericht sein Urteil über das Filmförderungsgesetz
gesprochen. Demnach sind die Regelungen zur Filmabgabe
verfassungsgemäß. Geklagt hatten einige international vertretene
Kinoketten, die die Zuständigkeit des Bundes für die Filmförderung in
Zweifel gezogen hatten. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion freut sich sehr über das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Filmförderung. Die
deutsche Filmwirtschaft und die Filmförderungsanstalt haben nun
endlich Planungssicherheit. Damit ist die Finanzierung des deutschen
Films nachhaltig gesichert.
Ein –Nein– aus Karlsruhe hätte unser nationales Filmfördersystem
erheblich ins Wanken gebracht. Ohne dieses wäre der deutsche Film
aber schwerlich lebensfähig. Ein unwiederbringlicher Verlust an
kultureller Vielfalt, aber auch an wirtschaftlichen Impulsen und
Arbeitsplätzen in der Filmbranche wäre die Folge gewesen. Kinofilme
sind Kultur- und Wirtschaftsgut zugleich. Dieses Gespür ging den
Klägern leider ab, obwohl sie selbst mit deutschen Filmen auf ihren
Leinwänden gute Umsätze machen. Die Verfassungsrichter hingegen haben
die komplette Materie intensiv durchdrungen und bewertet.
Das heutige Urteil bedeutet einen Erfolg auf ganzer Linie für die
deutsche Filmwirtschaft und den Gesetzgeber. Nun können wir die in
dieser Wahlperiode anstehende große Novelle des
Filmförderungsgesetzes angehen. So sehr sich die deutsche
Filmförderung heute freuen darf: Die künstlerische Qualität mancher
geförderter deutscher Filme sieht sich ernsthafter Kritik ausgesetzt.
Bei der Effektivität des Filmfördersystems werden wir auch zukünftig
genau hinschauen.“
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