
Welche Mandantschaft und Werke gab die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte bisher in den vorliegenden Abmahnungen an?
In der Regel ordnet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte folgenden Gesellschaften die ihnen jeweils nachstehenden Werke zu:
Universal Music GmbH
– „Aggro Berlin“ des Künstlers Sido
– „Back to Black“ der Künstlerin Amy Winehouse
– „Talk That Talk“ der Künstlerin Rihanna
– „Grosse Freiheit“ der Künstlergruppe Unheilig
– „Recovery“ des Künstlers Eminem
– „The Fame Monster“ der Künstlerin Lady Gaga
– „Born To Die“ der Künstlerin Lana Del Rey
EMI Recorded Music GmbH
– „This Is War“ der Künstlergruppe 30 Seconds To Mars
EMI MusicGermanyGmbH & Co.KG
– „Teenage Dream: The Complete Confection“ der Künstlerin Katy Perry
Was verlangt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte meist von den Abgemahnten?
In der Regel sollen die Abgemahnten einen Abgeltungsbetrag zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.
Wie könnte sich ein Abgemahnter verhalten, wenn er eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte (http://aid24.de/kanzleien/rasch-rechtsanwalte/) erhalten hat?
In der Regel ist es nicht sinnvoll eine vom Abmahner vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben, da alternative Verteidigungsstrategien weniger belastend für den Abgemahnten sein können. Kontaktieren Sie vor einem möglichen Fristablauf einen Rechtsanwalt, vorzugsweise mit Schwerpunkt im IT- und Urheberrecht (http://aid24.de/recht/urheberrecht/) , soweit Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte betroffen sind.
Wiesbaden, 19.11.2013 – Beachten Sie bitte, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.
Weitere Informationen unter:
http://www.aid24.de