Was tun wenn Sie durch nicht eingehaltene oder vorgetäuschte Zahlungsversprechen geschädigt werden?

Ab sofort können geschädigte Kapitalanleger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug ihrer berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Vertraglich zugesicherte Leistungen werden nicht erbracht? Zinsen werden nicht ausgezahlt? Vertrag gekündigt und Geld wird nicht ausgezahlt?

Was tun wenn Sie durch nicht eingehaltene oder vorgetäuschte Zahlungsversprechen geschädigt werden?

Sie haben sich zum Beispiel an einer Solaranlage oder an einer Windkraftanlage beteiligt und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen bleiben aus. Ihre Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes wird verweigert. Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist.

Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes. Es ist diesem Ziel kaum dienlich, selbst an den Initiatoren heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Ab sofort können geschädigte Kapitalanleger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug ihrer berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

In diesen Fällen helfen wir, schnell und erfolgreich!
• Kapitalanlagen in Not
• unbezahlten Rechnungen
• Darlehen wird nicht bedient
• Geld bezahlt aber Ware nicht erhalten
• Geld bezahlt versprochenen Kredit nicht erhalten
• Geld bezahlt keine vertragsgemäße Leistung erbracht
• Gutschein wird nicht ausbezahlt
• Miete wird nicht bezahlt
• Trotz Rücktritt vom Vertrag wird das Geld nicht zurückbezahlt

Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur 150,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als bei sonst üblichen Maßnahmen. Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 80% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.

Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne Erfolg, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden.

Direkter Link zum Anmeldeformular:

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung – Spezialinkasso für Kapitalanleger –
EXPRESS INKASSO®
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH

Vertriebsleitung/ Büro Dieburg
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
info@express-inkasso.de
https://expressinkasso.wordpress.com