WAZ: Brauchen wir Mobilfunksteuern? Bizarre Idee – Kommentar von Dietmar Seher

Schon Willem Zwo kannte den Trick: Der deutsche
Kaiser erfand 1902 die Schaumweinsteuer, um seine kostspieligen
Flottenträume zu finanzieren. Die Flotte versank 1919 vor Scapa Flow.
Die Steuer auf Sekt zahlen wir 91 Jahre später immer noch. Würde es
mit einer Abgabe auf Handymasten anders sein? Nein. Geld, das der
Staat einmal einnimmt, rückt er selten wieder raus. Unabhängig von
den generellen Gefahren neuer Steuern: Es ist eine verrückte Idee,
über die einige Kämmerer grübeln, verständlich nur wegen ihrer
klammen Kassen. Schließlich besteuern Städte auch Hunde und
Spielautomaten mit einigem finanziellen Erfolg. Aber Handys sind kein
Luxusartikel. Sie sind Alltagsgerät. Auch Festnetzgeräte werden nicht
mit Telefonsteuer belegt. So bizarr also die Sache ist, so chancenlos
ist sie. Anders als bei Hunden (Stadt entsorgt den Dreck) und
Spielautomaten (erzieherischer Effekt) lässt sich die Einführung
einer Mastensteuer nicht im Ansatz rechtfertigen. Mobilfunkantennen
stehen meist auf privatem Grund. Der Kommune obliegt eigentlich nur
das Genehmigungsverfahren. Kosten hat sie kaum. Die Rechtsprechung
verlangt aber einen engen Zusammenhang zwischen Aufwand und Steuer.
Den gibt es nicht.

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