Millionen Mieter blicken fragend nach Karlsruhe. Was
hat der Bundesgerichtshof da eigentlich entschieden? Profitiere ich,
oder werde ich da schlechter gestellt? Jein ist wohl die richtige
Antwort. Wer nach einem milden Winter in eine neue Wohnung zog,
profitierte nach dem jetzt für unrechtmäßig erklärten
Abrechnungsverfahren von geringeren Abschlagszahlungen des
Vormieters. Nach einem strengen Winter hatten Nachmieter bislang das
Nachsehen und mussten tiefer in die Tasche greifen, auch wenn ihr
Verbrauch deutlich geringer ausfiel. Sie konnten erst ein Jahr später
von ihrer Sparsamkeit profitieren. Das BGH-Urteil schafft in beiden
Fällen mehr Gerechtigkeit – einmal zugunsten des Vermieters, ein
anderes Mal im Sinne des Mieters. Für beide wird es trotzdem
komplizierter: Vermieter haben künftig mehr Aufwand, eine Abrechnung
zu erstellen. Zumal ihnen bei den anderen Nebenkosten noch immer
gestattet ist, das vom BGH kritisierte Abflussprinzip anzuwenden.
Mieter müssen genau prüfen, ob die an sie gestellten Forderungen
überhaupt rechtmäßig sind. Eine Entrümpelung des Rechts würde beiden
helfen.
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