WAZ: Das Urteil gibt der Justiz Klarheit. Kommentar von Knut Pries zum EuGH-Urteil

Das EU-Gericht steht im Ruf, europäische
Errungenschaften unbekümmert um praktische Folgen hochzuhalten. Das
kann man dem Spruch der Luxemburger Richter in Sachen Hartz IV für
EU-Ausländer nicht vorwerfen. Er schafft Klarheit für Politik und
Behörden und nimmt populistischen Parolen gegen die Freizügigkeit in
der EU den Wind aus den Segeln. Das ist willkommen und nützlich,
praktisch freilich von begrenzter Wirkung. Das Urteil bekräftigt, was
Interessierte im Gesetz nachlesen konnten: Jawohl, in der EU gibt es
ein Recht auf Freizügigkeit. Doch, nein, ein bedingungsloses Recht
auf Sozialhilfe gibt es nicht. Die Klarstellung wird in dieser
Angelegenheit Rest-Unsicherheit der Justiz beseitigen und bei
anhängigen Verfahren für eine einheitliche Linie sorgen. Sie erhellt
indes nur, was Recht ist, nicht wie man es durchsetzt. Dazu müssten
die Kommunen prüfen, ob ein EU-Ausländer, der länger als drei Monate
bleiben will, ein Recht darauf hat oder nicht. Diese Prüfung findet
oft nicht statt. Die Gründe reichen von Unterbesetzung der Ämter bis
zum Mangel an politischem Willen. Die Lösung der Probleme liegt in
Deutschland, nicht in der EU.

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