Die fortschreitende Technik ermöglicht Unternehmen
immer tiefere Einblicke in das Leben ihrer Mitarbeiter – sei es durch
Videokontrollen, Überwachung von Internetnutzung und E-Mail-Verkehr
oder gar Ortung des Aufenthaltsortes übers Handy. Welches
Missbrauchspotenzial sich hier aufgebaut hat, zeigen die vielen
peinlichen Datenschutzaffären der jüngeren Vergangenheit: Mit
Mini-Kameras hatte der Lebensmitteldiscounter Lidl seine Mitarbeiter
sogar beim Gang aufs Klo überwacht. Die Deutsche Telekom setzte
Detektive auf Mitarbeiter an, um Lecks im Konzern zu ermitteln. Und
bei der Bahn ließ man drei Viertel der Mitarbeiter durchleuchten, um
Korruption im Unternehmen zu bekämpfen. Was hier geschah, hat zu
Recht bundesweit Empörung und Beunruhigung ausgelöst. Dass der
Gesetzgeber dem ausufernden Trend zur gläsernen Belegschaft
entgegentritt, war überfällig. Wie unmissverständlich klar und
praktikabel die mühsam gefundenen Kompromisse wirklich sind, wird
sich erst zeigen. Das Ansinnen, dem Arbeitgeber Zutritt zur
Privatsphäre seiner Angestellten zu versagen und eine
Rundumüberwachung unmöglich zu machen, ist löblich. Aber nicht mehr.
Der Alltag zählt.
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