Spätestens seit Thilo Sarrazin die absurden
Vererbungsthesen zum Besten gab, ist bei der SPD der Groschen
gefallen: Ein Ausschlussverfahren lag nahe, der Schritt ist
konsequent. Seltsam schwer tut sich dagegen die Bundesbank, zu deren
Vorstand Sarrazin gehört. Vorstandsmitglieder werden vom
Bundespräsidenten ernannt und er kann sie entlassen. Dazu braucht er
einen Antrag der Bankspitze, die den Antrag stellen kann, wenn ein
Vorstand die Voraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr
erfüllt oder eine schwere Verfehlung beging. Trifft dies denn nicht
zu? Die Deutsche Bundesbank ist nicht irgendein mehr oder minder
bedeutendes Geldinstitut. Die Bundesbank ist die Zentralbank der
Bundesrepublik. Wer ihr an maßgeblicher, an herausgehobener Position
wie der eines Vorstands angehört, vertritt diese Bundeseinrichtung
nach innen und außen. Und diese Rolle lässt sich mit Sprüchen á la
„das ist die Privatmeinung“ nicht abstreifen. Das ist weltfremd – wer
wird denn derart spitzfindig und künstlich unterscheiden. Im Ausland,
dort, wo es um den Ruf und Wirtschaftsinteressen Deutschlands geht,
wird es heißen: In Deutschland ist wie schon früher einmal wieder von
„Rassengenetik“ die Rede. Und zwar nicht von irgendeinem, sondern
jemanden, der die Deutsche Bundesbank vertritt.
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