Düsseldorf kassiert von seinen Bürgern nun also
tatsächlich Gebühren für eine Straße, die 1937 verlegt wurde – vor
dem großen Krieg, vor der Hyperinflation, vor dem Wirtschaftswunder.
Zwei Währungsreformen und kaum vergleichbare Kaufkraftbedingungen
haben die Stadt nicht gehindert, Reichsmark in Euro umzurechnen und
diesen absurden Bescheid zu verschicken. Das Verwaltungsgericht fand
ihn allerdings nicht absurd, sondern gar zwingend – die Stadt habe
gar nicht anders handeln dürfen.
Gericht und Stadt stützen ihre Haltung auf die formale Begründung,
dass die Straße über ein Dreivierteljahrhundert nicht fertiggestellt
gewesen sei. Man kann sich sicher sein: Die Bewohner sahen das
anders. Selbst wenn sich der ein oder andere mal über fehlende
Gehwege geärgert haben mag – die Zeit heilt alle Straßen.
Die Bürokratie darf sich nun also fast 80 Jahre Zeit lassen mit
einem Gebührenbescheid. Der Bürger darf sich davor ein wenig
fürchten. Wie das nächste Gericht geurteilt hätte, werden wir leider
nicht mehr erfahren. Aber es mag uns trösten, dass es schon einige
lebensfremde Urteile gab, die später kassiert wurden.
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