Sollte das Kohlekraftwerk Datteln eines Tages in
Betrieb gehen, wird das nicht ungerecht sein. Und auch kein Gesetz
wurde verbogen. Der Baustopp für das Kraftwerk fußte auf einem Urteil
des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Doch das war kein Todesurteil.
Im Gegenteil. Das Urteil hat zwar desaströse Behördenarbeit im
Interesse eines Konzerns enttarnt, aber es hat auch den Weg gezeigt,
auf dem das Kraftwerk realisiert werden könnte. Es muss
nachgearbeitet werden. Es geht um echte Probleme. Können diese nicht
bereinigt werden, wird Datteln nicht fertiggestellt. Aber wenn es
gelingt, etwa den Schadstoffausstoß zu senken oder einen Ausgleich
für geschädigte Naturschutzgebiete zu schaffen, dann wird die
Inbetriebnahme von Datteln genehmigt. Auch ein später urteilendes
Gericht wird dies erlauben. Das Aus für das Kraftwerk ist keine
juristische Zwangsläufigkeit. Nur die Politik hätte das verhindern
können. Damit aus einem Acker Kraftwerksland werden darf, muss hier
die Landesplanung geändert werden. Doch die Grünen sind eingeknickt.
Sie haben den Weg für das weitere Verfahren frei gemacht.
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