Selten haben Verbraucher so viel Macht: Mit der
Möglichkeit, auf Bewertungsportalen im Internet die Benotung des
Hotelzimmers zu hinterlassen, erhalten Gäste eine starke Stimme.
Hemmungslos wird dort gemeckert oder überschwänglich gelobt.
Oder getrickst: Auf den Seiten finden sich auch gefälschte Texte
von Autoren, die gegen Bezahlung einen Betrieb anpreisen oder
unliebsame Mitbewerber diskreditieren. Hoteliers fürchten um Ruf und
um Einnahmen, denn Studien zeigen, dass sich Internetnutzer von den
Aussagen leiten lassen und entsprechend ihre Wahl treffen.
Der Bundesgerichtshof hat nun mit seinem Urteil Betreibern von
Bewertungsportalen den Rücken gestärkt. Enthalten schlechte
Bewertungen unwahre Behauptungen, haften Portale nur bedingt. Über
die Verlässlichkeit von Benotungen sagt dieses Urteil nichts aus. Das
sollte wissen, wer Hotelbewertungen für bare Münze nimmt.
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