Wer will nicht über Nacht reich werden – so ganz
ohne Risiko und zu 100 Prozent sicher? Natürlich möchten das alle.
Doch bei der risikofreien Anlage mit Traumrenditen verhält es sich so
wie mit dem Yeti: Den hat auch noch niemand gesehen. Nun mag man sich
an den Kopf fassen, wenn man hört, worüber das Landgericht Coburg
geurteilt hat. Da hat ein Anleger 100. 000 Euro investiert,
nachdem ihm 350 Prozent Rendite in Aussicht gestellt wurden. Wie blöd
kann man sein? Doch Anleger schweben oft zwischen Angst und Gier.
Wenn ein Vermittler dann die Gier ausnutzt und Menschen
offensichtlich Schwindelprodukte andreht, ist er zu Recht haftbar.
Das entbindet Anleger aber nicht von Investitionsrisiken. Die gibt es
immer. Insofern hat das Urteil keine Grundsatzwirkung – bei
vermeintlich falschen Renditeversprechen werden die Gerichte weiter
von Fall zu Fall entscheiden. Grundsätzlich sollten Anleger sich aber
sowohl bei einer Investitionsberatung als auch -vermittlung
schriftlich geben lassen, was die Anlage genau ist und welche Risiken
sie birgt. Dann haben sie etwas in der Hand, das sie prüfen und vor
Gericht verwerten könnten.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de