WAZ: Gasversorger als Geheimniskrämer. Kommentar von Ulf Meinke

Das kleine Wörtchen Klausel ist der große Bruder des
Verbs verklausulieren, was nichts anderes heißt als verschlüsseln
oder unklar machen. Und darum geht es wohl, wenn wieder einmal eine
Gaspreiserhöhung ansteht. Klar aber ist: Klauseln, die verschleiern
sollen, haben in den Verträgen der Versorger nichts zu suchen.
Kundennähe bedeutet auch, zu sagen, wie, wann und warum sich Preise
erhöhen. Es gibt zu denken, dass sich die Branche eine solche
Selbstverständlichkeit von Gerichten ins Pflichtenheft schreiben
lassen muss. Im Übrigen hindert niemand die Unternehmen daran, mehr
zu bieten als die gesetzlichen Mindestanforderungen. Offenheit,
Ehrlichkeit und Transparenz könnten sogar als Marketinginstrument
dienen. Die Realität sieht anders aus. Viel zu oft gilt das Prinzip
Geheimniskrämerei, wenn es um Preiserhöhungen geht. Wenn sich schon
bei den Versorgern nichts tut, müsste eigentlich die Politik tätig
werden. Doch die Bundesregierung wartet lieber jahrelang auf die
Gerichte, anstatt in Eigenregie Verbesserungen für Millionen
Gaskunden auf den Weg zu bringen.

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