Durch den neuen Zuschnitt der Ministerien könnte der
Verbraucherschutz deutlich an Gewicht verlieren. Denn nun wandern die
Themen zwischen drei Ministerien hin und her. Gibt es einen neuen
Gammelfleischskandal, ist der Landwirtschaftsminister gefragt, werden
Kunden im Internet über den Tisch gezogen, der Justizminister. Und
wenn es um den Schutz der Sparer geht, kommt auch noch der
Finanzminister ins Spiel. Dass für die Bürger daraus ein höherer
Nutzen entsteht, ist höchst zweifelhaft.
Gleichwohl wird erst die Praxis erweisen, ob das Experiment
stärkere oder schwächere Konsumentenrechte bewirkt. Denn die
Aufteilung hat Vor- und Nachteile. Der Landwirtschaftsminister könnte
dazu neigen, den Interessen der Ernährungswirtschaft Vorrang vor
denen der Verbraucher zu geben. Schließlich ist der Einsatz für die
Interessen der Bauern und der Industrie seine wichtigste Aufgabe.
Andererseits kann das Justizministerium eigenständig Gesetze
entwerfen und einbringen. Das konnten die bisherigen
Verbraucherminister kaum einmal. Am Ende wird der Erfolg der
Neuaufteilung davon abhängen, wie ernst beide Minister die Kunden
nehmen.
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