WAZ: Hilfe für Patienten – Kommentar von Daniel Freudenreich

Keine Frage, jeder Behandlungsfehler durch einen
Arzt ist einer zu viel. Zumal die Folgen tödlich sein können. Und
dennoch müssen wir einsehen, dass auch ein Mediziner nicht unfehlbar
ist. Gemessen an den zig Millionen Behandlungsfällen ist die Zahl der
Fehler gering, und sie dürfte dies auch dann bleiben, wenn man von
einer hohen Dunkelziffer ausgeht. Am Ende kommt es darauf an, dass
der Patient rasch Hilfe bekommt, wenn es mutmaßlich oder tatsächlich
einen Behandlungsfehler gegeben hat. Hier geht das
Patientenrechtegesetz einen kleinen richtigen Schritt, indem es die
Krankenkassen zur Mithilfe verpflichtet. Doch ein Gutachten nutzt dem
Patienten nur bedingt. Wenn er einen Schadenersatz will und vor
Gericht geht, kostet das Geld und Zeit. Arme oder schwer kranke
Patienten haben beides nicht. Auch wird es immer schwere Schäden nach
einer ärztlichen Behandlung geben, bei denen man am Ende nicht sagen
kann, ob der Mediziner geschludert hat. Deshalb hätte es einen
Härtefallfonds geben müssen. Dazu konnte sich das Kabinett aber
leider nicht durchringen.

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