Ihren unermüdlichen Einsatz für den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen begründen Saatgutkonzerne oft mit
dem Argument, für die Natur und gegen den Hunger in der Welt zu
kämpfen. Das ist PR-Lyrik. Die Probleme, die man etwa mit Gen-Mais
lösen will, nämlich die Anfälligkeit gegen Schädlinge, entfallen,
wenn man auf riesige Monokulturen verzichtet und Fruchtwechsel
beachtet. Und Länder in den Dürrezonen der Welt benötigen weniger
sensible und super-ertragreiche Genpflanzen als vielmehr Frieden und
eine geregelte Landwirtschaft.
Es ist also Vorsicht geboten, wenn von den Möglichkeiten der
Gentechnik die Rede ist – und die Richter in Karlsruhe haben sie
walten lassen. Die Klage des Landes Sachsen-Anhalt zielte darauf,
mehr Gentechnik in der Landwirtschaft zuzulassen und das
Haftungsrisiko der Genbauern zu mindern. Zum ersten Mal bezogen sich
die Richter in einem Urteil auf den verfassungsrechtlich gebotenen
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und mahnten den Gesetzgeber
bei der Gentechnik zu „besonderer Sorgfaltspflicht“. Damit wird
Gentechnik nicht unmöglich, doch eng begrenzt. Angesichts der
weitgehend unerforschten Folgen ein kluges Urteil.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de