Die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) ist in 
Deutschland nicht verboten. Das geht aus der Antwort der 
Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die 
innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte 
die Regierung auf, „schnellstmöglich ein Betätigungsverbot gegen 
diese Mördertruppe in die Wege“ zu leiten. Das würde dazu beitragen, 
dass heimkehrende Syrien-Kämpfer nicht mehr öffentlich für die 
Organisation werben könnten, erklärte sie den Zeitungen der 
Funke-Mediengrupe (Montagausgaben).
   Der Bundesregierung seien keine „Organisations-, Steuerungs- und 
Führungsstrukturen“ der IS in Deutschland bekannt, ebenso wenig 
Aufrufe zu Anschlägen in Europa. Lediglich Einzelpersonen 
sympathisierten mit der Gruppierung. Es gebe allerdings eine Zunahme 
der Propagandabeiträge in sozialen Medien wie Facebook und Twitter.
   Wie aus der Antwort weiterhin hervorgeht, kann die Regierung unter
bestimmen Bedingungen deutschen Dschihadisten die Staatsbürgerschaft 
entziehen. Das erlaubt das Gesetz schon heute, wenn ein Bürger 
freiwillig ohne Erlaubnis der Bundeswehr für eine andere Armee „oder 
einem vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates“
kämpft. Nach Angaben des  Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang
Bosbach (CDU), wird geprüft, ob der Paragraf 28 des 
Staatsangehörigkeitsgesetzes auch für Personen gilt, die nicht für 
einen Staat, wohl aber für „die Privatarmee einer Terrororganisation 
kämpfen“. Voraussetzung ist immer, dass der Betroffene die 
Staatsbürgerschaft des Landes besitzt, für das er kämpft. Denn laut 
Grundgesetz darf niemand mit der Ausbürgerung staatenlos werden.
   Die Bundesregierung schätzt, dass bisher 400 Personen aus 
Deutschland nach Syrien ausgereist sind, um dort zu kämpfen. Etwa ein
Drittel von ihnen ist inzwischen zurückgekehrt. Bei 40 Kämpfern lägen
Hinweise vor, dass sie in Syrien verstorben seien, „wobei in keinem 
Fall eine behördliche Bestätigung vorliegt“, so die Bundesregierung. 
Außerdem hätten die deutschen Behörden seit April 2013 insgesamt 28 
Personen an der Ausreise nach Syrien gehindert. Davon besaßen 18 die 
deutsche Staatsbürgerschaft.
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