Man kann das Bundeskartellamt nur beglückwünschen.
Gewiss nicht zu dem fünf Jahre (!) währenden Verwaltungsverfahren,
dafür umso mehr zu dem Ergebnis. Rabatte von Lieferanten im
Nachhinein einzufordern, begründet allein mit der Größe und
Marktmacht des Auftraggebers, ist schlicht eine Frechheit und hat mit
dem ehrbaren Kaufmann so viel zu tun wie die Kuh mit dem
Schlittschuhlaufen. Es gehört zu einer Marktwirtschaft, dass die
Abnahme größerer Mengen auch größere Rabatte der Lieferanten nach
sich zieht. Sonderboni aber im Nachhinein einzufordern, und zwar ohne
konkrete Gegenleistung, rückt nahe heran an die Erpressung. Gerade im
Handel haben sich die Kostendrücker mit unrühmlicher Kreativität
hervorgetan. Ob Weihnachten oder Ostern, die 10- oder 20-jährige
Geschäftsbeziehung – Anlässe gibt es reichlich, den Geschäftspartner
mal eben um eine kleine Geste in Gestalt von zwei Prozent des
Umsatzvolumens zu bitten. Wohl wissend, dass ein Mittelständler kaum
das Risiko eingeht, einen Kunden zu verlieren. Gut, wenn dem ein
Riegel vorgeschoben wird. Gut auch, dass Berlin die Zahlungsfristen
begrenzen will. Bestellen, aber lange nicht bezahlen, ist eine
weitere Unsitte, für die sich Kaufleute schämen müssen.
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