WAZ: NRW kehrt zur Stichwahl zurück – Eine Aufwertung. Kommentar von Theo Schumacher

Rot-Grün geht zurück auf Los. Nach ersten
schulpolitischen Korrekturen dreht die NRW-Koalition jetzt
schwarz-gelbe Beschlüsse im Kommunalbereich zurück. Dass SPD und
Grüne die Bürgermeister-Stichwahl isoliert wiedereinführen wollen und
weitere Reformen zurückstellen, hat juristische und handfeste
politische Gründe. Im Gegensatz zur ebenfalls angestrebten
Sperrklausel für Räte ist die Stichwahl verfassungsrechtlich
wasserdicht. Und: eine Mehrheit im Landtag scheint leichter zu
organisieren. Rot-Grün hat mehrere „Kommunalos“ der CDU im Blick.

Sie kassieren das Produkt eines typischen Koalitionsgeschachers.
Den Verzicht auf die Stichwahl hatte die FDP durchgesetzt – in der
Hoffnung, im ersten Anlauf in der einen oder anderen Gemeinde einen
Bewerber ihrer Farbe durchzubringen, der nicht die 50-Prozent-Hürde
überwinden muss. Die CDU machte mit – zähneknirschend, weil das
kommunale Wahlrecht geschwächt wurde.

Denn weder nutzt es den Rathäusern noch der Bürgerschaft, wenn
sich ihre Top-Leute auf eine Zustimmung von nicht mehr als einem
Viertel der Wahlberechtigten berufen können. Das wertet das
Spitzenamt ab – und alle, die es innehaben. Kommunalwahlen sollten
uns wichtiger sein.

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