WAZ: Opposition hält an Verfassungsklage gegen Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke fest

Trotz des beschlossenen Atomausstiegs halten die
Bundestagsfraktionen von SPD und Grüne an ihrer Verfassungsklage
gegen die von der Bundesregierung im Herbst 2010 beschlossene
Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke fest. Das berichten die
Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Samstagausgaben). Hauptgrund ist die
Änderung des Atomgesetzes durch die Bundesregierung. Sie hatte im
Zuge der Laufzeitverlängerung den Paragraphen 7d eingeführt und ihn
trotz des Atomausstiegs beibehalten. Er schreibt vor, dass
AKW-Betreiber nach dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und
Technik dafür zu sorgen haben, dass die Sicherheitsvorkehrungen
verwirklicht werden. SPD und Grüne sehen in der neuen Bestimmung eine
Absenkung der im Grundgesetz vorgeschriebenen Sicherheitsstandards.

Auch die SPD-geführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen halten ebenfalls ihre
Verfassungsklage gegen die Laufzeitverlängerung aufrecht. Das
bestätigte das NRW-Umweltministerium der WAZ-Mediengruppe. Die Länder
hatten geklagt, weil sie der Meinung sind, dass der Bundesrat der
Laufzeitverlängerung hätte zustimmen müssen.

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