WAZ: Rechtens, aber ungerecht – Kommentar von Wolfgang Mulke

Studenten sollten jetzt zur Ordnung neigen und alle
Belege für die Kosten ihres Studiums sorgfältig aufbewahren. Denn das
kann sich später einmal in Euro und Cent auszahlen. Miete am
Studienort, Ausgaben für Bücher und Studiengebühren sind nach Ansicht
des Bundesfinanzhofs steuerlich absetzbar. Der Clou: Die
Ausbildungskosten können später geltend gemacht werden, wenn der
Hochschulabsolvent einen gut bezahlten Job hat und vom Fiskus richtig
zur Kasse gebeten wird. Inhaltlich geht dieser Richterspruch in
Ordnung. Der Aufwand für die Erstausbildung dient dem Beruf und ist
damit ein Teil der Werbungskosten. Aber: Wenn die Politik die neuen
Löcher durch andere Einnahmen stopfen muss, kommen alle Bürger für
diese Ausfälle auf. Genau dies wäre aber nicht gerecht, denn der
Staat subventioniert das Bildungssystem. Je länger jemand darin
verweilt, desto mehr gibt die Allgemeinheit für ihn aus. Insofern ist
ein neues Steuergeschenk fehl am Platze. Da ist die Phantasie der
Ministerialbeamten gefragt. Sie müssen die Masse der Arbeitnehmer
davor bewahren, für die Ausbildung der späteren Gutverdiener zahlen
zu müssen.

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