Wir wissen aus dem Neuen Testament, dass schon das
römische Imperium seine Völker zum Zählappell einbestellte. Seither
sind Volkszählungen weltweiter Standard, um die Zukunft zu sichern.
Nur die Deutschen hatten damit in den 80er-Jahren ein Problem.
Eine erste Generation der „Wutbürger“ brachte den großen Zensus vor
das Bundesverfassungsgericht und gewann: Der Staat muss nicht alles
wissen, diktierten die Richter dem Gesetzgeber in den Block. Seither
hat der Datenschutz einen verfassungsrechtlichen Rang.
Dass es jetzt, abgesehen von punktuellem Aufmucken, keinen
Aufstand gegen den neuen Zähl-Anlauf gibt, ist nicht nur der an
dieser Stelle unempfindlicheren Generation Facebook zu verdanken,
sondern auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1987. Der
Zensus 2011 orientiert sich weitgehend an ihren Regeln. Er tritt
rücksichtsvoll auf. Die Trennung von Namen und persönlichen Daten
wird streng beaufsichtigt.
Der Einsatz der 750 Millionen Steuergeld wird sich rentieren. Kein
Gemeinwesen kann politisch und wirtschaftlich erfolgreich sein, ohne
zumindest die Summe der Köpfe im Land zu kennen.
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