WAZ: Späte Genugtuung – Kommentar von Wolfgang Mulke

Es tut gut, wenn Recht und Gerechtigkeit einmal
übereinstimmen. So ist es bei der Entscheidung des
Bundesgerichtshofes (BGH). Wer Kunden im Internet trickreich in eine
Abofalle lockt, ist ein Betrüger. Moralisch war dies immer schon
klar, juristisch nicht. Schließlich stand auf den einschlägigen
Seiten für Kochrezepte, Horoskope oder Routenplaner irgendwo auch ein
Hinweis, dass der jeweilige Dienst etwas kostet.

Für die meisten Opfer der miesen Masche kommt die BGH-Entscheidung
zwar zu spät. Ihr Geld ist längst verschwunden oder nicht mehr
einklagbar, weil die Tat verjährt ist oder der Schaden so gering,
dass sich eine Klage nicht lohnt.

Doch zumindest mit einer Strafanzeige müssen jetzt wohl einige der
schwarzen Schafe des Internets rechnen. Einige von ihnen fordern ja
noch heute vermeintlich ausstehende Gebühren ein. Betroffene sollten
sich nicht scheuen, in diesen Fällen eine Strafanzeige zu stellen. Es
wäre eine späte Genugtuung für die Opfer, wenn wenigstens einige der
skrupellosen Geschäftemacher noch zur Rechenschaft gezogen werden
könnten.

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