Ein Streit zwischen Bund und Ländern um Geld unter
anderem für schnelle Internet-Anschlüsse droht neue Verbraucherrechte
für Telefonkunden zu verzögern. Die Novelle des
Telekommunikationsgesetzes, das etwa „Warteschleifen-Abzocke“
verhindern soll, steht nach Informationen der Zeitungen der
WAZ-Gruppe (Montagsausgaben) im Bundesrat am kommenden Freitag auf
der Kippe: Eine Ländermehrheit für die Anrufung des
Vermittlungsausschusses zeichnet sich ab, alle drei beteiligten
Ausschüsse des Bundesrats haben eine entsprechende Empfehlung
beschlossen. Grund ist vor allem ein Konflikt um die Erlöse aus der
Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen: „Der Bund hat mit der
Versteigerung etwa 3 Milliarden Euro eingenommen und bietet den
Ländern 170 Millionen Euro, das geht nicht“, sagte der
nordrhein-westfälische Medien-Staatssekretär Marc Jan Eumann (SPD).
Die Länder wollten zudem einen Teil der Erlöse aus der
Frequenzversteigerung in den Breitbandausbau für das
Hochgeschwindigkeits-Internet investieren. Wenn der Bund das Geld an
den Ländern vorbei für andere sachfremde Aufgaben verwende, werde es
nicht gelingen, die Breitbandnetze verlässlich und zügig auszubauen,
warnte Eumann. Verzögerungen würden die Verbraucher treffen: Das
Gesetz sieht unter anderem die Kostenfreiheit für sogenannte
Warteschleifen und mehr Transparenz bei Telefonabrechnungen vor.
Zudem soll bei Anbieterwechsel die Mitnahme der bisherigen
Mobilfunknummer erleichtert werden.
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