Das bundesweit einmalige Transparenzgesetz für die
NRW-Sparkassen ist bei seiner Formulierung mit allerlei Erwartungen
und Hoffnungen überfrachtet worden. Die Veröffentlichung der Bezüge
sollte einen „dämpfenden Effekt“ nach sich ziehen und dem
Steuerzahler, der ja am Ende das unternehmerische Risiko trägt, neue
Kontrolle schenken. Die Realität? Die öffentlich-rechtlichen Banker
verdienen gemessen an ihrer Job-Sicherheit noch immer traumhaft gut.
Und mit der rechtlich bindenden Transparenz nehmen es einige nicht
sonderlich ernst: Gehälter werden verheimlicht, verschleiert oder im
Kleingedruckten des Bundesanzeigers versteckt.
Es ist richtig, dass Finanzminister Walter-Borjans nun dem Treiben
ein Ende setzen will. Wer gegen Gesetze verstößt, hat an der Spitze
oder in Aufsichtsgremien eines öffentlich-rechtlichen Instituts
nichts verloren. Oft genug hat die rot-grüne Landesregierung in der
jüngeren Vergangenheit ein Herz für die „Sparkassen-Familie“
bewiesen. Nun ist es Zeit, die Offenlegung der Vergütungsstrukturen
zu erzwingen. Das interne Kontrollsystem mit kommunalpolitisch
besetzten Verwaltungsstrukturen, vielerorts ein Eldorado für lokale
Pöstchenjäger, stößt an seine Grenzen.
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